FAQ

Auf dieser Seite beantworten wir häufig gestellte Fragen zum Studium in Bamberg, zu unseren Angeboten und deinen Rechten. Du findest hier unter anderem Kontakte, die dir in besonderen Lebenslagen weiterhelfen. Nebenbei geben wir ein paar nützliche Tipps für den Studienalltag.

Neu im Studium

In diesem Bereich geht es um die wichtigsten Informationen für diejenigen, die gerade frisch ihr Studium an unserer Uni aufgenommen haben. Wir haben für euch Informationen rund um die Uni zusammengetragen.

In der Regel finden in der Woche vor Vorlesungsbeginn die Erstsemester-Einführungstage (EETs) statt. Dort werdet ihr über alles Wichtige bezüglich eures Studiums informiert. Welche Veranstaltungen ihr dort besucht bleibt an sich euch überlassen, aber ihr solltet unbedingt die Einführungsveranstaltungen der Fächer zu Euren Haupt- und Nebenfächern sowie die Tutorien zur Studienplanung und Stundenplanerstellung besuchen.

Wann und wo diese stattfinden, findet ihr im Programm der EETs. Neben der Stundenplanerstellung werden mit euch auch die Bibliotheken besucht oder eine Stadtführung unternommen. Darüber hinaus stellen sich euch Einrichtungen wie die Studierendenvertretung (wir) oder das Sprachenzentrum vor.

Zusätzlich finden in der Woche der EETs mehrere Kneipentouren, welche von den Fachschaften organisiert werden, statt. Neben den ganzen Organisatorischen Einführungen sind die EETs also auch eine gute Möglichkeit, eure Kommiliton:innen kennenzulernen und neue Freundschaften zu knüpfen.

Falls du es nicht in die EETs geschafft hast (oder verschlafen hast) empfehlen wir dir, deiner jeweiligen Fachschaft zu schreiben. Zu welcher Fachschaft du gehörst, findest du entweder auf der Internetseite der Uni Bamberg oder im Programm der EETs.

Ausführlichere Informationen vorab gibt es in unserem Teil der Website der Universität Bamberg.

Durch die Bologna-Reformen wird das Studium über die sogenannten „ECTS-Punkte“ definiert, welche (mehr oder weniger angemessen) den Aufwand eines Studiums messen. Je nach Studiengang- und Form muss man innerhalb der Regelstudienzeit ein bestimmtes Volumen an Punkten erbringen. Bei einem Vollzeitstudium geht man in der Regel von 30 ECTS pro Semester aus, was einer Arbeitsbelastung von 32-39 Stunden pro Woche entsprechen soll. Tatsächlich hat dieses System allerdings einige problematische Annahmen.

So ist zum Beispiel ein ECTS-Punkt laut Definition mit 25 bis 30 Stunden Arbeitsaufwand verbunden. Häufig werden daraus in Modulhandbüchern pauschal 30 Stunden. Zwischen verschiedenen Modulen schwankt der Aufwand üblicherweise ebenfalls. Mit etwas Pech landen dann gehäuft Module mit Teilleistungen im Stundenplan und das Arbeitspensum ist höher als angesetzt. Wer zusätzlich noch Grundlagen auffrischen muss oder nebenher arbeitet, kann an seine Belastungsgrenze geraten.

Ein weiteres Problem ist, dass der Arbeitsaufwand über das gesamte Semester berechnet wird. Bei 30 ECTS hieße das 30×30=900 Stunden, verteilt über 26 Wochen, also ca. 35 Stunden pro Woche. Tatsächlich aber wird ein Großteil der Arbeit in der Vorlesungszeit erbracht, die nur etwa die Hälfte des Semesters einnimmt. Somit ist der Arbeitsaufwand in der Vorlesungszeit häufig wesentlich höher.

Es liegt also nicht zwingend an dir, wenn dir das Semester sehr stressig vorkommt. Im nächsten Abschnitt gehen wir auf ein paar Möglichkeiten ein, die Arbeitsbelastung etwas zu verringern.

Wer in Vollzeit weniger als 30 ECTS in einem Semester erarbeitet, braucht logischerweise länger. Aber keine Panik! Die Höchststudiendauer sieht ein bis zwei Semester zum Aufholen vor. Das Studium in Regelstudienzeit abzuschließen ist absolut kein Muss – und aufgrund der oben genannten Probleme mit dem Punktesystem auch schwieriger, als es auf dem Papier aussieht.

Neben dem Studium zu arbeiten ist in einem Vollzeitstudium nicht vorgesehen. Da die Wohnung und das sonstige Leben dennoch irgendwie finanziert werden will und BAföG nicht für alle eine Option ist, wechseln einige Studierende in Teilzeit. Auf diese Weise verdoppelt sich die Studienzeit und pro Semester dürfen nur noch höchstens 18 ECTS belegt werden. Der Rest der Zeit kann allerdings für den Nebenjob, ein Ehrenamt oder Sonstiges genutzt werden.

Fast alle Studiengänge können in einem Teilzeitstudium studiert werden. Ihr könnt ohne Angabe von Gründen während eines Vollzeitstudiums in ein Teilzeitstudium (und wieder zurück) wechseln. Wichtig ist hierbei, dass ihr dies der Studierendenkanzlei vor Beginn des Semesters mitteilt. Alle Informationen zum Teilzeitstudium sowie die Auflistung der Studiengänge und -fächer die in Teilzeit studiert werden können, erhaltet ihr in der Ordnung für das Teilzeitstudium in Bachelor- und Masterstudiengängen. Neben Voll- oder Teilzeitstudium gibt es noch andere Arten (Modul-, Doppel-, Gast- oder Frühstudium). Weiter Informationen dazu erhaltet ihr hier.

Vor einem Wechsel ins Teilzeitstudium kann es hilfreich sein, die Beratungsangebote der Universität in Anspruch zu nehmen. Dazu gehört etwa die psychotherapeutische Beratung. Individuelle Hinweise zu spezifischen Studiengängen können die Fachstudienberater:innen geben. Und auch die Fachschaften helfen immer gern. Ein Leitsystem der Antidiskriminierungsbeauftragten zeigt euch die verschiedenen Beratungsstellen.

Wer Kinder hat, weiß, dass diese das ganze Leben auf den Kopf stellen können. Im Studium verhält es sich hier nicht anders. Ein Studium und der Stundenplan mit Kind wollen sorgfältig geplant sein, aber auch, ob in Vollzeit oder Teilzeit studiert werden soll. Für werdende Eltern stellen sich auch Fragen zu Elternzeit und Mutterschutz. Bei diesen Themen hilft es, sich im Rahmen der „Familiengerechten Hochschule“ zu informieren.

Viele wichtige Informationen erhaltet ihr im Eltern-Service-Büro. Aber auch auf der eigens hierfür bereitgestellten Seite der Uni, die einen ersten Überblick für Eltern im Studium gibt sowie für solche, die es noch werden wollen. Auch die Sozialberatung des Studentenwerks Würzburg kann in dieser Situation hilfreich sein.

Für Studierende mit Beeinträchtigung wie beispielsweise Behinderung (auch ohne Schwerbehindertenausweis), chronische Erkrankungen (z.B. psychische Erkrankung, ADHS, Epilepsie, …) oder akute Erkrankungen/Behinderung durch zum Beispiel einen Unfall besitzt die Uni Bamberg eine eigene Anlaufstelle. Auf deren Seiten findet ihr eine Vielzahl Informationen über beispielsweise Nachteilsausgleiche, Beurlaubungen, Baulich-technische Gegebenheiten etc..

Dort könnt ihr auch mit den jeweiligen Ansprechpersonen einen persönlichen Termin ausmachen. Eure Anliegen werden dort auf jeden Fall vertraulich behandelt. Daneben gibt es auch mehrere Stipendien für Studierende mit Behinderung.

Studieren kostet (leider) einiges an Geld. Wie viel genau ein Studium pro Monat bzw. Jahr kostet, ist individuell stark unterschiedlich. Es gibt verschiedenste Möglichkeiten, das Studium zu finanzieren. Da zum Glück jedoch die Studiengebühren im 2013 deutschlandweit abgeschafft wurden, ist es für viele Leute möglich geworden, ein Studium finanzieren zu können.

Sofern eure Eltern dazu in der Lage sind und ihr selbst nicht für euren Lebensunterhalt sorgen könnt, sind Eltern grundsätzlich dazu verpflichtet, ihren volljährigen Kindern während einer Ausbildung (also auch während eines Studiums) Unterhalt zu zahlen. Dabei gibt es jedoch vereinzelt Ausnahmen. Detailliertere Informationen hierzu könnt ihr auf den Seiten des Deutschen Studentenwerkes nachlesen.

Neben den Eltern ist das BAföG (Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz) eine der Hauptfinanzierungsquellen der meisten Studenten. Das Bafög richtet sich im Grunde nach dem Einkommen eurer Eltern, eurem eigenen Vermögen und Anzahl der (in Ausbildung befindlicher) Geschwister. Um das BAföG für die gesamte Zeit eures Studiums zu erhalten, müsst ihr oftmals eine bestimmte Anzahl von ECTS pro Semester  erbringen! Leider gibt es keine einheitliche Regelung zu allen Studiengängen, wie hoch diese Anzahl sein muss. Deshalb informiert euch auf jeden Fall genau über euren jeweiligen Studiengang und dessen Regelungen. Informationen rund um BAföG, insbesondere Beantragung, findet ihr auf der Seite des Studentenwerks Würzburg, des Deutschen Studentenwerks und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung. BAföG zu beantragen mag teilweise unglaublich anstrengend und nervenraubend sein, aber habt Geduld – Generationen vor euch hatten mit ähnlichen Problemen zu kämpfen und haben es auch irgendwie geschafft.

Zusätzlich zu dem Geld eurer Eltern oder dem BAföG jobben viele Studierende neben dem Studium, um ihr eigenes Geld aufzustocken oder um Erfahrungen für das Berufsleben zu sammeln. Hier gibt es wie so oft auch verschiedene Möglichkeiten: Geringfügig entlohnte und kurzfristige Beschäftigungen (Minijobs), Arbeit als Werkstudent:in oder jobben in den Semesterferien. In Bamberg ist es beispielsweise verhältnismäßig gut möglich, einen Job in der Gastronomie zu bekommen. Oftmals bieten auch die verschiedenen Lehrstühle Stellen als studentische Hilfskraft an – beachtet dazu die Aushänge oder Rundschreiben der Lehrstühle. Bei Fragen rund um Nebenjobs oder rechtliche Angelegenheiten könnt ihr ebenfalls die Seiten des Deutschen Studentenwerks zur Rate ziehen oder das Hiwi-Referat sowie die Hochschulgruppe des Deutschen Gewerkschaftsbundes der Uni Bamberg anschreiben.

Auch über Stipendien finanzieren sich einige Studierenden ihr Studium. Diese sind oftmals für Studierende gedacht, die bereits ein bisschen studieren und sehr gute Noten haben. Neben Noten ist oftmals ehrenamtliches oder sozialpolitische Engagement entscheidend, ob ihr in ein Stipendienprogramm aufgenommen werdet. Wichtig sind vor allem die teilweise frühzeitigen Fristen für Bewerbungen sowie die unterschiedlichen Anforderungen (z.B. Dozent:innen-Gutachten). Eine Liste mit einigen Stipendien findet ihr hier. Abgesehen von finanzieller Unterstützung bieten euch Stipendienprogramme häufig weitere Angebote wie beispielsweise Seminare zur Verbesserung eurer Soft-Skills oder Auslandsstudiumsunterstützungen.

Von ein paar Studenten wurde uns zugetragen, dass sie sich ihr Studium über einen Studienkredit finanzieren. Es gibt eine vielzahl von Anbietern, bei welchen ihr einen Vertrag abschließen könnt. Leider können wir euch jedoch keinen bestimmten Anbieter empfehlen.

Erfahrungen dieser Art werden an der Universität sehr ernst genommen. Das Konfliktleitsystem weißt in diesem Falle als erste Anlaufstelle die Antidiskriminierungsstelle aus. Auch die Frauenbeauftragten der Fakultäten unterstützen bei diesen Vorkommnissen. Wenn du dich lieber an Mitstudierende wenden möchtest, sind die Fachschaften die besten Ansprechpartner:innen. Seelsorgerische Arbeit übernehmen unter anderem die Evangelische Hochschulgemeinde (esg) und die Katholische Hochschulgemeinde (khg).


Deine Rechte

Als Studierende haben wir verschiedene Rechte, die hin und wieder übergangen werden. Die häufigsten Fragen beantworten wir in diesem Abschnitt. Allgemein empfiehlt es sich, die Allgemeine Prüfungsordnung (APO) und die Studien- und Fachprüfungsordnung (StuFPO) des eigenen Studiengangs zu lesen. Falls euch etwas seltsam vorkommt, helfen die Fachschaften gern weiter – sofern sie Beschwerden oder Ähnliches erhalten.

Es kommt leider sehr häufig bei Studierenden im ersten Fachsemester vor, dass man den gewünschten Lehrveranstaltungsplatz nicht bekommen hat. Das ist zwar ärgerlich, aber auch zulässig, wenn die Nachfrage die insgesamt bestehenden Kapazitäten übersteigt. Dies gilt auch für räumliche Probleme. Es muss aber sichergestellt sein, dass die Studierenden ihr Studium in der für den jeweiligen Studiengang geltenden Regelstudienzeit abschließen können. Wird eine Lehrveranstaltung gleichen Typs angeboten, dürfen die Studierenden auf die Lehrveranstaltungen verteilt werden.

Das heißt: Das Auswahlverfahren erfolgt abhängig von der Fachsemesterzahl. Zuerst sind die Bewerberinnen und Bewerber zu berücksichtigen, die bereits einmal ohne Erfolg an der Lehrveranstaltung bzw. der dazu gehörigen Prüfung teilgenommen haben, wenn die Wiederholung zum nächstmöglichen Termin durch die Prüfungs- und Studienordnung vorgeschrieben ist. Anschließend werden die Studierenden abhängig von der Fachsemesterzahl aufgenommen. Bei Teilzeitstudierenden wird die jeweilige Fachsemesterzahl in Vollzeitäquivalente umgerechnet (zwei Teilzeitsemester entsprechen einem Vollzeitsemester). Bei Ranggleichheit wegen gleicher Fachsemesterzahl wird durch Losverfahren entschieden. Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester.

Diese Informationen findet ihr noch genauer in der Broschüre „Handreichung Studentische Rechte“. Falls es wirklich zu einer schwierigen Situation kommen sollte, kontaktiert uns.

Nach Artikel 3, Absatz 4, des (mittlerweile abgelösten) bayrischen Hochschulgesetzes umfasst die Freiheit des Studiums die freie Wahl von Lehrveranstaltungen. Das heißt, dass Anwesenheitspflichten nur in gut begründeten Ausnahmefällen erlaubt sind. Erfahrungsgemäß gibt es an der Uni Bamberg kaum solcher Ausnahmefälle. Wenn ein:e Dozent:in dennoch Anwesenheitspflichten verhängt, oder sogar die Teilnahme an einer Prüfung von deiner Anwesenheit in der Lehrveranstaltung abhängig macht, kontaktiere uns und wir kümmern uns darum. Du musst keine Angst haben, dass durch deine Beschwerde du im Seminar benachteiligt werden könntest - im Zweifel kontaktieren wir die/denjenigen Dozenten im Namen der Studierendenvertretung und nennen deinen Namen nicht.

Studierende haben das Recht, ihre Klausuren einzusehen. Dabei dürfen Fotos gemacht werden. Am Ende der vorlesungsfreien Zeit wird unter anderem über die Website des Prüfungsamts der Termin zur zentralen Prüfungseinsicht bekannt gegeben. Solltest du deine Prüfung nicht einsehen können, kontaktiere uns und wir sprechen mit den zuständigen Stellen.

Immer wieder passiert es, dass Dozent:innen wissentlich oder unwissentlich die eigene Prüfungs- oder Studienordnung brechen - meist zum Nachteil der Studierenden. Als Studierendenvertretung sind wir für dich da - du kannst uns jederzeit kontaktieren und wir überlegen gemeinsam, wie wir mit der Situation umgehen und gegebenenfalls mit dem zuständigen Lehrstuhl ins Gespräch kommen.

In Artikel 81 des bayrischen Hochschulinnovationsgesetzes ist klar geregelt: Die Teilnehmerzahl in Seminaren darf begrenzt werden, jedoch nicht, wenn Studierende dadurch länger als sechs Semester studieren müssten.

Es kommt leider sehr häufig bei Studierenden im ersten Fachsemester vor, dass man den gewünschten Lehrveranstaltungsplatz nicht bekommen hat. Das ist zwar ärgerlich, aber auch zulässig, wenn die Nachfrage die insgesamt bestehenden Kapazitäten übersteigt. Dies gilt auch für räumliche Probleme. Es muss aber sichergestellt sein, dass die Studierenden ihr Studium in der für den jeweiligen Studiengang geltenden Regelstudienzeit abschließen können. Wird eine Lehrveranstaltung gleichen Typs angeboten, dürfen die Studierenden auf die Lehrveranstaltungen verteilt werden.

Das heißt: Das Auswahlverfahren erfolgt abhängig von der Fachsemesterzahl. Zuerst sind die Bewerberinnen und Bewerber zu berücksichtigen, die bereits einmal ohne Erfolg an der Lehrveranstaltung bzw. der dazu gehörigen Prüfung teilgenommen haben, wenn die Wiederholung zum nächstmöglichen Termin durch die Prüfungs- und Studienordnung vorgeschrieben ist. Anschließend werden die Studierenden abhängig von der Fachsemesterzahl aufgenommen. Bei Teilzeitstudierenden wird die jeweilige Fachsemesterzahl in Vollzeitäquivalente umgerechnet (zwei Teilzeitsemester entsprechen einem Vollzeitsemester). Bei Ranggleichheit wegen gleicher Fachsemesterzahl wird durch Losverfahren entschieden. Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester.

Diese Informationen findet ihr noch genauer in der Broschüre „Handreichung Studentische Rechte“. Falls es wirklich zu einer schwierigen Situation kommen sollte, kontaktiert uns.

Es gibt Studiengänge, in denen kann eine vorhergegangene Berufstätigkeit, Ausbildung oder FSJ/FÖJ in Form von ECTS oder als Ersatzleistung für das Praktikum angerechnet werden. Leider klappt das nicht immer reibungslos. Wenn dir ein Antrag auf Anrechnung deiner Tätigkeit abgelehnt wird, kannst du nach Art. 63 des bayrischen Hochschulgesetzes eine Überprüfung durch die Unileitung verlangen - hierbei helfen wir dir, wenn du uns kontaktierst. Hinweis: Das gilt nicht in Studiengängen, die mit einem Staatsexamen abschließen!

An der Uni Bamberg gibt es einige Prüfungen, in denen fallen bis zu 30% der Studierenden, in machen sogar 70% oder gar 100% aller Teilnehmenden durch. Grundsätzlich sind Dozent:innen frei bei der Gestaltung der Prüfung, jedoch müssen sie Studierenden eine faire Chance zu Bestehen geben. So kommt es beispielsweise häufig zum Verstoß gegen die eigene Prüfungsordnung oder das Hochschulgesetz im Verlauf der Prüfung - hier können wir auch juristisch vorgehen. Nehmt im Zweifelsfall gern Kontakt zu eurer Fachschaft auf. Falls du bemerken solltest, dass du unter Prüfungsängsten leidest, bietet das Studentenwerk Würzburg in Bamberg eine Psychotherapeutische Beratung durch eine ausgebildete Psychotherapeutin an.

Nein! Sobald du volljährig bist, kannst du selbstbestimmt über deine Daten verfügen. Das gilt vor allem für die Noten in deinem Studium - die darfst du für dich behalten. Vor allem darf dir wegen vermeintlich schlechter Noten nicht der Unterhalt gekürzt werden. Solltest du diesbezüglich Probleme haben, kontaktiere uns und wir versuchen dir zu helfen. Auch hier kann dir auch das Studentenwerk Würzburg weiterhelfen.


Corona und Online-Prüfungen

Die veränderten Modalitäten für Prüfungen während der Pandemie bringen einige Eigenheiten mit sich. Wir erklären dir, welche Optionen dir offen stehen und was deine Dozent:innen dürfen oder nicht dürfen. Dieses FAQ wurde zuletzt am 26. Juni 2022 aktualisiert.

Die rechtlichen Grundlagen für Online- oder Fernprüfungen sind je nach Bundesland unterschiedlich. In Bayern gilt seit April 2020 die Fernprüfungserprobungsverordnung (BayFEV). Diese erlaubt alle Fernprüfungen ohne automatisierte Überwachung, wenn eine termingleiche Präsenzprüfung angeboten wird. Die Uni Bamberg kann also Online-Prüfungen unter diesen Voraussetzungen anbieten.

Die BayFEV erlaubt die Überwachung von Prüfungen über Kamera und Mikrofon durch Aufsichtspersonal der Hochschulen (Videoaufsicht). Eine automatisierte Auswertung von Bild- oder Tondaten der Videoaufsicht sowie eine Aufzeichnung oder anderweitige Speicherung ist unzulässig. Eine automatisierte Videoaufsicht ist nur möglich, wenn nachweisbar nicht ausreichend Kapazitäten für die Präsenzprüfung vorhanden sind.

Laut BayFEV ist die Freiwilligkeit der Teilnahme grundsätzlich dadurch sicherzustellen, dass eine termingleiche Präsenzprüfung als Alternative angeboten wird. Termingleich sind Prüfungen, die innerhalb desselben Prüfungszeitraums unter strenger Beachtung der Grundsätze der Chancengleichheit stattfinden.

Da Studierende unterschiedliche technische Voraussetzungen für die Teilnahme an Fernprüfungen haben, kann die Chancengleichheit in Gefahr sein. Gerade die Dauerübertragung von Bild und Ton bei Videoaufsicht ist sehr datenintensiv und kann heimische Netze schnell überlasten. Die BayFEV sieht vor, dass Studierenden durch technische Störungen kein Nachteil entstehen soll.

Prüfungen auf das kommende Semester zu verschieben ist vor dem Hintergrund des Prüfungsanspruches der Studierenden kritisch, wenn eine datenschutzkonforme Alternativprüfung möglich ist. Es kann sein, dass Studierende sich erfolgreich auf den Standpunkt stellen können, dass Hochschulen ihre Pflichten zur Abnahme von Prüfungen nicht erfüllt haben, obwohl sie es datenschutz- und prüfungsrechtlich gedurft und technisch gekonnt hätten.

Die BayFEV ermöglicht Online-Prüfungen in Form schriftlicher Aufsichtsarbeiten (Fernklausur), sowie mündliche oder praktische Fernprüfungen. Außerdem können Open-Book-Ausarbeitungen, bei denen alle Hilfsmittel erlaubt sind, und Portfolio-Prüfungen mögliche Alternativen sein.

Bedenkt man, dass die Fernklausur mit Fernaufsicht nicht täuschungssicher ist und die Open-Book-Ausarbeitung ohne Videoaufsicht umgekehrt nicht täuschungsanfälliger als eine Hausarbeit, dann ist sie die datenschutz- und prüfungsrechtlich sauberere Alternative. Aktuell ermöglichen Open-Book-Ausarbeitungen es, Prüfungsansprüche zu erfüllen und sie bieten im Vergleich zu Fernaufsichtsarbeiten weniger Angriffsfläche für Rechtsstreitigkeiten.

Quellen