Präsident: “Wir halten auch etwas mehr Meinungs­vielfalt aus!”

17.02.2023 | Amnesty International, Hochschulnahe Gruppen, SpRat, StuPa

Nachdem im vergangenen Dezember das Verbot eines Informationsstands der hochschulnahen Gruppe Amnesty International für Furore gesorgt hatte, lud das Studierendenparlament am vergangenen Dienstag in einer Sondersitzung einen besonderen Gast ein. Der Präsident der Universität, Prof. Fischbach, stellte sich den Fragen der Anwesenden.

Gebotene Neutralität

Bei der erwähnten Aktion Ende 2022 wollte Amnesty International auf die Menschenrechtslage bei der Fußball-Weltmeisterschaft in Katar aufmerksam machen. Der Stand war damals abgelehnt worden, was die Universitätsleitung später mit einem Verweis auf das Neutralitätsgebot begründete.

„[…] Die Universitäten müssen sich als staatliche Einrichtungen politisch neutral verhalten. […] Nach Sichtung der Flyer wurde deutlich, dass nicht allein auf die prekäre Menschenrechtssituation hingewiesen, sondern auch die FIFA direkt angeklagt werden sollte. Dadurch erhielt der Infostand eine politische Färbung, die unseres Erachtens mit dem Neutralitätsgebots nicht zu vereinbaren war und somit eine Genehmigung nicht ausgesprochen werden konnte. […]“

Universitätskanzlerin Dr. Dagmar Steuer-Flieser in der damaligen Begründung des Ablehnungsbescheids

In der Studierendenvertretung, die sich schon zuvor mit Amnesty International solidarisch erklärt hatte, erzeugte diese Angelegenheit einigen Unmut. Auch auf Instagram erhielt der Protest dagegen viel Zuspruch.

Reaktionen auf den Instagram-Post der StuVe Bamberg

Meinungsvielfalt können wir aushalten

Am Dienstag nun entschuldigte sich Prof. Fischbach für die Unannehmlichkeiten. Er warb für Verständnis, dass derartige Angelegenheiten über Jahre hinweg von der Universität in ähnlich restriktiver Weise gehandhabt worden waren. Das sei auch ein Überbleibsel aus der Zeit seines Vorgängers. Die aktuelle Universitätsleitung, die erst vergleichsweise kurz im Amt ist, werde es für hochschulnahe Gruppen künftig erleichtern, auch kontroversere Themen zu präsentieren.

Mit diesem Eingangsstatement begann die Aussprache. Vertreter:innen von Amnesty International wollten wissen, was sich konkret ändern werde, denn schon im Dezember hatte es sich ja um eine Einzelfallentscheidung gehandelt. Prof. Fischbach versicherte, dass ähnlich gelagerte Angelegenheiten in Zukunft genehmigt werden würden. Die vielfältigeren Meinungen auf dem Campus werde man dann aushalten.

Dies gelte allerdings nur für die Flächen, die der Universität selbst gehören. Im Einflussbereich des Studentenwerks Würzburg könne die Universität nichts unternehmen. Es gebe jedoch genügend Raum auf den Flächen der Universität.

Was sich künftig ändern soll

Im weiteren Verlauf wurden viele Kritikpunkte am aktuellen Handeln der Universität geäußert. Es sei nicht transparent, welche Kriterien für genehmigte politische oder aktivistische Aktionen gelten. Die hochschulnahe Gruppe des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) merkte an, dass auch der Prozess sehr unterschiedlich sei. Mal würden Flyer vorab gesichtet, in anderen Fällen wiederum nicht.

Prof. Fischbach zeigte sich offen für Verbesserungen. Die Anforderungen an die Gruppen sollen transparent in einem Merkblatt zusammengefasst werden, das mit dem Sprecher:innenrat abgesprochen wird. Die Genehmigungen sollen künftig einem einheitlichen Verfahren folgen.

Wer gilt als hochschulnahe Gruppe?

Gegenstand der Debatte war auch der Status als hochschulnahe Gruppe. Aktuell gilt, dass sich Gruppen bei der Universität melden müssen, um diesen Status zu erhalten. Hierfür sind die Namen und Unterschriften von sieben Mitgliedern notwendig sowie eine jährliche Rückmeldung. Die Gruppen werden dann auf der Seite der Universität gelistet und dürfen Veranstaltungen auf Antrag durchführen.

Die Liberale Hochschulgruppe kritisierte hier, dass auch kleinere Gruppen sich legitim an der Universität engagieren können sollten. Der DGB-Hochschulgruppe war vor allem die Mitteilung und Anzahl der Namen ein Dorn im Auge, die aus ihrer Sicht zur Akkreditierung nicht notwendig seien.

Kurz war noch in der Diskussion, ob das Studierendenparlament über den Status als hochschulnahe Gruppe entscheiden solle. Nach dem Austausch über die Vor- und Nachteile einer solchen Regelung kamen die Anwesenden überein, zunächst mehr Transparenz in das bisherige Genehmigungsverfahren zu bringen. Nach einem halben Jahr könne dann evaluiert werden, wie gut das funktioniert hat.