Wir wollen ein Studierendenparlament
In der gemeinsamen Sitzung der Gremien der Studierendenvertretung am 16.05.2019 kam es zu einem Beschluss: wir wollen eine neue Struktur für die Studierendenvertretung! Nach über 45 Änderungsanträgen, 30 Anträgen zum Verfahren und über 80 Wortbeiträgen endete die dreistündige Sitzung mit einem Beschluss, der dem Universitätsrat am 07.06.2019 nach gründlicher hochschulrechtlicher Prüfung vorgelegt werden soll.
Warum eine neue Struktur?
2018 hat sich das Bayerische Hochschulgesetz geändert. Früher legte es sehr genau fest, wie Studierendenvertretungen in Bayern aufgebaut sein müssen. In Bamberg galt zudem eine Experimentierklausel – also eine rechtliche Ausnahmeregelung – um das “Zweikammernsystem” aus Fachschaftenrat und studentischen Konvent zu ermöglichen. Der neue Artikel 52 des Bayerischen Hochschulgesetzes, der die Studierendenvertretung regelt, besagt, dass die Bamberger Struktur so nicht mehr möglich ist. Es musste also eine Änderung her – und ein Prozess, der in gut einem halben Jahr zu diesem Ergebnis geführt hat.
Die Beschlüsse der Sitzungen
Das Studierendenparlament soll sich aus 27 gewählten Mitgliedern zusammensetzen: die studentischen Mitglieder im Fakultätsrat (acht Personen), die studentischen Mitglieder im Senat (zwei Personen) und 17 in Listenwahl gewählte Abgeordnete. Die neue Struktur, die in die rechtliche Prüfung gehen soll, sieht wie folgt aus:
Die Studierendenvertretung war sich in Konvent und Fachschaftenrat einig: es wird nur noch ein beschlussfassendes (“legislatives”) Gremium geben: das Studierendenparlament. Dazu wird es ein ausführendes (“exekutives”) Ogan geben, den Sprecherinnen- und Sprecherrat (kurz: “SpRat”). Dieser setzt sich aus den beiden studentischen Vertreter:innen im Senat zusammen, die direkt gewählt werden. Dann wählen die acht Fachschaftsvertreter:innen, die ebenfalls direkt gewählt werden und auch Mitglieder des Fakultätsrates ihrer Fakultät sein sollen, zwei weitere Personen. Zum Schluss wählen die 17 Vertreter:innen, die in Listenwahl wie bisher der Konvent gewählt werden, zwei weitere Personen in den Sprecherinnen- und Sprecherrat.
Das Studierendenparlament ist die Zentrale der Studierendenvertretung: Haushalt und Referate werden hier gewählt und koordiniert. Hier laufen alle Stränge zusammen, es müssen alle Beschlüsse durch dieses eine Gremium.
Wir wollen, dass Fachschaften und politische Hochschulgruppen gemeinsam an einem Strang ziehen.
Eine Besonderheit an diesem Modell ist das Vetorecht für die Fachschaftsvertretungen. Stimmen alle acht Personen aus den Fachschaften gegen einen Antrag, gilt dieser trotz Mehrheit im Studierendenparlament als nicht angenommen. Damit soll das Ungleichgewicht bei der Sitzverteilung ausgeglichen werden.
Und wenn das Modell rechtlich nicht umsetzbar ist?
Für dieses Szenario haben sich die Gremien für eine alternatives Modell ausgesprochen, dass die zweite Priorität darstellt. In diesem setzt sich das Studierendenparlament aus 35 Personen zusammen: die vier Fachschaftsmitglieder mit der höhsten Stimmenzahl, in der Summe 16 aus den Fachschaften, 17 Mitglieder über Listenwahl und die beiden studentischen Senatsmitglieder:
Alle anderen Änderungen, wie die Einführung des Stupa und des Sprecherinnen- und Sprecherrates, werden auf alle Fälle dem Universitätsrat am 7. Juni zum Beschluss vorgelegt. Wir werden euch natürlich rechtzeitig darüber informieren, welches der beiden Modelle beschlossen wurde.
Seit 1973 gibt es in Bayern keine unabhängigen, verfassten Studierendenvertretung, die ihre Finanzen und Satzung selbst regeln können. Daher muss der Universitätsrat, ein Gremium, in dem nur zwei von 20 Personen Studierende sind, endgültig über unseren Entwurf abstimmen. Die Sitzung findet am 7. Juni statt und unsere studentischen Mitglieder im Unirat, Leonie Ackermann und Vitus Mayr, werden unsere Vorschläge einbringen.
Bei Rückfragen könnt ihr euch an die studentischen Senatsmitglieder Vitus Mayr und Leonie Ackermann wenden: senator.stuve@uni-bamberg.de
Bildquelle (Titelbild): pixabay.com / Grafik: Vitus Mayr