FAQ zu Online-Prüfungen

15.02.2021 | FAQ, Fernprüfungen, Open Book

In diesem Beitrag beantworten wir häufig gestellte Fragen zu Online-Prüfungen. Die Antworten wurden im Februar 2021 nach bestem Wissen zusammengestellt. Wir übernehmen allerdings keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der Aussagen. Weitere Informationen können den Links am Ende des Beitrags entnommen werden.

Wieso kann die Uni Bamberg nicht, wie die ganzen anderen Unis, Online-Prüfungen machen?

Die rechtlichen Grundlagen für Online- oder Fernprüfungen sind je nach Bundesland unterschiedlich. In Bayern gilt seit April 2020 die Fernprüfungserprobungsverordnung (BayFEV). Diese erlaubt alle Fernprüfungen ohne automatisierte Überwachung, wenn eine termingleiche Präsenzprüfung angeboten wird. Die Uni Bamberg kann also Online-Prüfungen unter diesen Voraussetzungen anbieten.

Darf die Hochschule Klausuren zu Hause überwachen?

Die BayFEV erlaubt die Überwachung von Prüfungen über Kamera und Mikrofon durch Aufsichtspersonal der Hochschulen (Videoaufsicht). Eine automatisierte Auswertung von Bild- oder Tondaten der Videoaufsicht sowie eine Aufzeichnung oder anderweitige Speicherung ist unzulässig. Eine automatisierte Videoaufsicht ist nur möglich, wenn nachweisbar nicht ausreichend Kapazitäten für die Präsenzprüfung vorhanden sind.

Ist eine Fernklausur ohne Alternativen freiwillig?

Laut BayFEV ist die Freiwilligkeit der Teilnahme grundsätzlich dadurch sicherzustellen, dass eine termingleiche Präsenzprüfung als Alternative angeboten wird. Termingleich sind Prüfungen, die innerhalb desselben Prüfungszeitraums unter strenger Beachtung der Grundsätze der Chancengleichheit stattfinden.

Was ist mit Chancengleichheit bei Online-Prüfungen?

Da Studierende unterschiedliche technische Voraussetzungen für die Teilnahme an Fernprüfungen haben, kann die Chancengleichheit in Gefahr sein. Gerade die Dauerübertragung von Bild und Ton bei Videoaufsicht ist sehr datenintensiv und kann heimische Netze schnell überlasten. Die BayFEV sieht vor, dass Studierenden durch technische Störungen kein Nachteil entstehen soll.

Darf man Prüfungen verschieben?

Prüfungen auf das kommende Semester zu verschieben ist vor dem Hintergrund des Prüfungsanspruches der Studierenden kritisch, wenn eine datenschutzkonforme Alternativprüfung möglich ist. Es kann sein, dass Studierende sich erfolgreich auf den Standpunkt stellen können, dass Hochschulen ihre Pflichten zur Abnahme von Prüfungen nicht erfüllt haben, obwohl sie es datenschutz- und prüfungsrechtlich gedurft und technisch gekonnt hätten.

Was gibt es für Alternativen zu Präsenzklausuren?

Die BayFEV ermöglicht Online-Prüfungen in Form schriftlicher Aufsichtsarbeiten (Fernklausur), sowie mündliche oder praktische Fernprüfungen. Außerdem können Open-Book-Ausarbeitungen, bei denen alle Hilfsmittel erlaubt sind, und Portfolio-Prüfungen mögliche Alternativen sein.

Welche Vorteile haben Open-Book-Ausarbeitungen gegenüber Fernklausuren?

Bedenkt man, dass die Fernklausur mit Fernaufsicht nicht täuschungssicher ist und die Open-Book-Ausarbeitung ohne Videoaufsicht umgekehrt nicht täuschungsanfälliger als eine Hausarbeit, dann ist sie die datenschutz- und prüfungsrechtlich sauberere Alternative. Aktuell ermöglichen Open-Book-Ausarbeitungen es, Prüfungsansprüche zu erfüllen und sie bieten im Vergleich zu Fernaufsichtsarbeiten weniger Angriffsfläche für Rechtsstreitigkeiten.


Quellen: